VG München: nachträgliche Klageerweiterung und –häufung (objektiv), Feststellungsklage, Fälligstellung eines Zwangsgelds sowie erneute Zwangsgeldandrohung bei bestandskräftiger Grundverfügung, Nichtigkeit der Grundverfügung, Sittenwidrigkeit der Grundverfügung, teilweise Nichtigkeit der Grundverfügung wegen Unbestimmtheit, Nichtigkeitsfeststellungsklage, Erlass eines Nachgangsbescheids durch Beklagte, Anfechtungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, Androhung eines Zwangsgelds
Urteil vom 02.12.2024 – M 8 K 22.1775